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Satzung Café Müller |
§ 1 |
Name, Sitz, Geschäftsjahr
KSJ-Schüler und Schülerinnentreffpunkt Café Müller, Frankfurt am Main. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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§ 2 |
Das KSJ-Cafe Müller fühlt sich dem christlich humanistischen Wertesystem verpflichtet. Das Cafe richtet sich als Institution gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Lebenseinstellung, Nationalität, Alter, und sexueller Neigung. Diskriminierungen und sonstige psychische wie physische Repressionen sind unerwünscht und werden nicht geduldet. Das Cafe ist nach demokratischen Strukturen politisch aktiv aber parteipolitisch unabhängig. Im Cafe sind Angebote zur Orientierung möglich. Im inhaltlichen und organisatorischen Bereich des SchülerInnentreffpunkt wird zu aktiver Mitarbeit angeregt.
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§ 3 |
Das Angebot des Cafes richtet sich an Jugendliche von 14-27 Jahren, außer solchen Jugendlichen, die Hausverbot haben. Die Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt für offene Jugendeinrichtungen werden angewendet.
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§ 4 |
Organe des Cafes sind:
Cafesatz
Diözesanteam
Gruppen
Ältestenrat
Hauptamtliche MitarbeiterInnen
Arbeitskreise
Organe des Cafes können sich nicht gegenseitig abschaffen.
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§ 4.1. Cafesatz
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§ 4.1.1. Mitgliedschaft wird verliehen
Cafesatzmitglied wird man automatisch
• wenn man seine Bereitschaft erklärt, Mitglied zu werden und zweimal hintereinander an der Cafesatzsitzung teilnimmt
• wenn man die Satzung anerkennt
Wer Hausverbot hat, kann kein Cafesatzmitglied sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
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§ 4.1.2. Rechte und Pflichten
Rechte:
• Mitentscheidung durch Stimmrecht
• Anträge einbringen
• Einberufung einer außerordentlichen Cafesatzsitzung, wenn mindestens 5 Cafesatzmitglieder dies einfordern
• Einforderung von Berichten der Hauptamtlichen zu ihren Tätigkeitsfeldern
Pflichten:
• Regelmäßige Teilnahme an Cafesatzsitzungen
• Turnusmäßige Übernahme des Protokolls
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§ 4.1.3. Ausschluss
Auf Antrag können Teilnehmende der Café-Satz-Sitzung für die laufende Sitzung dieser verwiesen werden. Beschlossen wird der Verweis mit 2/3 Mehrheit.
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§ 4.1.4. Der Cafesatz als Organ
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§ 4.1.4.1. Tagungsintervalle
Der Cafesatz tagt einmal im Monat und zweimal im Jahr an einem Wochenende. In den Ferien finden keine Cafesatzsitzungen statt. Der Sitzungstermin und themen werden eine Woche vorher öffentlich ausgehängt. Außerordentliche Sitzungen finden nach § 4.1.2. statt. Außerordentliche Sitzungen werden drei Tage vorher als öffentliche Bekanntmachung ausgehängt.
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§ 4.1.4.2. Sitzungsprotokoll
Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll von einem Cafesatzmitglied geführt. Das Protokoll wird spätestens eine Woche nach der Cafesatzsitzung öffentlich ausgehängt. Das Protokoll wird auf der folgenden Cafesatzsitzung genehmigt bzw. geändert genehmigt. Wenn es keine Veränderungswünsche gibt, gilt das Protokoll ab der nächsten Cafesatzsitzung als genehmigt.
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§ 4.1.4.3. Aufgaben des Cafesatz
Der Cafesatz regelt alle Belange des Cafes intern und auf Stadtebene im Rahmen der vertraglichen, gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen. Dazu zählen beispielsweise:
• Öffnungszeiten
• Preise
• Anschaffungen
• Veranstaltungen
• Gruppenbildung
• Raumvergabe
• Thekendienste
• Gestaltung des Cafes
Er hat das Recht:
• Für das Cafe verbindliche Beschlüsse zu fassen, sofern diese Satzung nichts anderes regelt.
• Die Finanzen des Cafes zu kontrollieren
• Über die Arbeit der Hauptamtlichen informiert zu werden.
• Eine Vollversammlung einzuberufen. Die Einberufung einer Vollversammlung geschieht mit mindestens 25% Stimmen und mindestens drei Personen.
• Einen Supervisor/Mediator zu bestellen. Die Bestellung eines Supervisors/Mediators geschieht mit mindestens 25% Stimmen und mindestens drei Personen.
• Die Satzung zu ändern. Die Änderung der Satzung geschieht mit 2/3 Mehrheit und mindestens fünf Personen.
• Rücknahme von Beschlüssen die nicht älter als ein Jahr sind zu erwirken. Die Rücknahme von Beschlüssen, die nicht älter als ein Jahr sind geschieht mit 2/3 Mehrheit und mindestens drei Personen. Beschlüsse, die älter als ein Jahr sind können mit einfacher Mehrheit zurückgenommen bzw. geändert werden.
• Antragsrecht im Diözesanteam.
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§ 4.1.4.4. Beschlüsse des Cafesatz
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, sofern die Satzung nicht etwas anderes regelt. Beschlüsse sind bindend, sofern nicht ein Veto der Cafeleitung eingelegt wird oder der Beschluss im Widerspruch zur Satzung steht. Im Falle eines Vetos kann der Cafesatz oder das Diözesanteam einen Vermittlungsausschuss einberufen. Die Einberufung eines Vermittlungsausschusses hat keine aufschiebende Wirkung.
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§ 4.1.4.5. Beschlussfähigkeit des Cafesatz
Der Café-Satz ist beschlussfähig, wenn mind. drei stimmberechtigte Ehrenamtliche anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, fällt die Entscheidung aller Punkte, die nicht bis zur nächsten Sitzung verschoben werden könne, den Hauptamtlichen zu.
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§ 4.1.4.6. Rederecht während der Cafesatzsitzung
Rederecht haben alle Besucherinnen und Besucher unter 28 Jahren und die Hauptamtlichen. Alle anderen müssen Rederecht beantragen. Die Entscheidung darüber fällt der Cafesatz.
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§ 4.1.4.7. Hausverbot
Hausverbot kann von einem Thekendienst ausgesprochen werden. Dieser Vorgang wird im Thekenbuch vermerkt, auf der nächsten Gremiumssitzung erörtert und dann endgültig beschlossen oder verworfen.
Gründe für ein Hausverbot sind z.B.:
• Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Besucher und Besucherinnen des Cafes
• Mutwillige Sachbeschädigung
• Das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen oder Schusswaffen
• Das Mitführen, Konsumieren und Handeln mit illegalen Drogen
• Verstoß gegen die „Regeln“ des Cafe Müller (Umgang in normaler gesellschaftlicher Norm)
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§ 4.2. Diözesanteam
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§ 4.2.1. Mitgliedschaft
Mitglied im Diözesanteam wird man, wenn man eine vom Diözesanteam zugeteilte Aufgabe übernommen hat. Mitglied des Diözesanteams kann nur sein, wer Cafesatzmitglied ist.
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§ 4.2.2. Diözesanleitung
Die Diözesanleitung wird vom Cafesatz jährlich gewählt. Das Diözesanteam kann eine Empfehlung aussprechen.
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§ 4.2.3. Aufgaben
• Das Diözesanteam fungiert als Verbindung zwischen den Verbänden und dem Cafesatz. Es informiert den Cafesatz über die Aktivitäten in den Verbänden und informiert die Verbände über die Aktivitäten im Café und im Cafesatz.
• Dachaufsicht über die KSJ-ReferentIn
• Vertretung in den Organen der KSJ, des BDKJ und der Satdtjugendversammlung
• Anwesenheit mindestens eines Diözesanteammitgliedes im Cafesatz
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§ 4.2.4. Sitzungen
Sitzungen finden nach Bedarf statt. Sitzungen des Diözesanteams sind nicht öffentlich.
Sitzungen werden durch Aushang der Diözesanleitung einberufen.
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§ 4.3. Gruppen
• Projekte der KSJ sind Gruppen des Cafes
• CafebesucherInnen, die eine Gruppe bilden und nicht der Satzung des Cafes widersprechen sind eine Gruppe
• Gruppen, die vom Cafesatz eingerichtet werden.
Die Organe des Cafes unterstützen die Gruppen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
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§ 4.4.Hauptamtliche
Aufgabe der Hauptamtlichen:
• Beratung, Begleitung und Unterstützung der Aktivitäten im Cafe Müller
• Repräsentation des Cafes in der Stadt Frankfurt im Bistum Limburg und auf KSJ-Ebene mit dem Ziel, die Ressourcen des Cafes sicherzustellen und auszubauen.
• Gemeinsam mit den Organen des Cafes dafür zu sorgen, dass der Wertekanon des Cafes eingehalten wird
Die Leitung des Cafes wird von einem/einer hauptamtlichen MitarbeiterIn ausgeübt. Im Verhinderungsfall wird die Leitung von einem/einer hauptamtlichen Vertretung wahrgenommen.
Die Hauptamtlichen nehmen unter Berücksichtigung der Beschlüsse von Cafesatz und Diözesanteam die Geschäftsführung wahr.
Sie sind gegenüber Cafesatz und Diözesanteam berichtspflichtig.
Die Hauptamtlichen sind gegenüber Cafesatz und Diözesanteam weisungsgebunden sofern deren Beschlüsse nicht den Dienstanweisungen des Dienstvorgesetzten (Träger, Bistum Limburg) widersprechen.
Widersprechen Beschlüsse des Cafesatz bzw. des Diözesanteams den Dienstanweisungen der Hauptamtlichen, so ist die Leitung des Cafes verpflichtet gegen diese Beschlüsse ein Veto einzulegen.
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§ 4.5. Ältestenrat
Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus ehemaligen Mitgliedern des Cafesatz, die das 27. Lebensjahr vollendet haben.
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§ 4.6. Arbeitskreise
Im Cafe Müller können Arbeitskreise eingerichtet werden. An diesen kann jeder/jede teilnehmen. In jedem Arbeitskreis gibt es 1 oder 2 Leiter (Brainbug). Die Arbeitskreise arbeiten selbständig oder bekommen vom Cafesatz Arbeitsaufträge. Diese setzen sie um und stellen die Ergebnisse auf der nächsten Cafesatzsitzung vor.
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§ 5 |
Beziehung Heimverein Cafe
Der Heimverein unterstützt das Cafe, den Cafesatz und die Aktivitäten im Cafe gemäß seiner Vereinsziele und seiner Satzung.
Der Cafesatz kann beim Heimverein finanzielle und personelle Unterstützung beantragen.
Der Cafesatz unterstützt die Anliegen des Heimvereins und wirbt für die Mitgliedschaft im Heimverein.
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verabschiedet am 8.12.2002 |