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Anstöße geben

Gremium – der „CaféSatz“

Was ist das Gremium?

Aufgaben

Das Gremium regelt alle Belange des Cafes intern und auf Stadtebene im Rahmen der vertraglichen, gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen. Dazu zählen beispielsweise:

- Öffnungszeiten
- Preise
- Anschaffungen
- Veranstaltungen Gruppenbildung
- Raumvergabe
- Thekendienste
- Gestaltung des Cafes

Mitgliedschaft wird verliehen wenn ...

... man seine Bereitschaft erklärt, Mitglied zu werden und 2 mal hintereinander an der Gremiumssitzung teilzunehmen.

... man die Satzung anerkennt.

Rechte und Pflichten

- Mitentscheidung durch Stimmrecht
- Anträge einbringen
- Regelmäßige Teilnahme am Gremium
- Übernahme eines Protokolls
Cafesatz

Tagungen

Das Gremium tagt ein mal im Monat und zweimal im Jahr an einem Wochenende.
Der Termin und die Themen werden spätestens eine Woche vorher bekanntgegeben.

Das Gremium hat das Recht ...

- Die Finanzen des Cafes zu kontrollieren
- Über die Arbeit der Hauptamtlichen informiert zu werden
- Die Satzung zu ändern(hierfür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig)

Beschlussfähigkeit

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, sofern die Satzung nicht etwas anderes regelt.

Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Ehrenamtliche anwesend sind.

Hausverbote

Ein hausverbot kann von einem Thekendienst ausgesprochen werden und wird beim nächsten Gremium erörtert und dann endgültig beschlossen oder verworfen.

Gründe für ein Hausverbot sind:

- Gewalt gegen Besucher des Cafes
- Mutwillige Sachbeschädigung
- Mitführen von Waffen
- Konsum und Handel von illegelen Drogen

Protokolle

Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll von einem gremiumsmitglied geführt. Dieses Protokoll wird dann öffentlich ausgehängt.

VERFASST VON MICHI

KSJ Café Müller Zobelstraße 9 D-60316 Frankfurt Tel. 069 - 43 93 19 Fax: 069 - 43 27 78 ksj-cafe-mueller@t-online.de