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Gremium der „CaféSatz“
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Was ist das Gremium?
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Aufgaben
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Das Gremium regelt alle Belange des Cafes intern und auf Stadtebene im Rahmen der vertraglichen, gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen. Dazu zählen beispielsweise:
- Öffnungszeiten - Preise - Anschaffungen - Veranstaltungen Gruppenbildung - Raumvergabe - Thekendienste
- Gestaltung des Cafes
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Mitgliedschaft wird verliehen wenn ...
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... man seine Bereitschaft erklärt, Mitglied zu werden und 2 mal hintereinander an der Gremiumssitzung teilzunehmen.
... man die Satzung anerkennt.
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Rechte und Pflichten
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- Mitentscheidung durch Stimmrecht
- Anträge einbringen
- Regelmäßige Teilnahme am Gremium - Übernahme eines Protokolls
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Tagungen
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Das Gremium tagt ein mal im Monat und zweimal im Jahr an einem Wochenende.
Der Termin und die Themen werden spätestens eine Woche vorher bekanntgegeben.
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Das Gremium hat das Recht ...
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- Die Finanzen des Cafes zu kontrollieren
- Über die Arbeit der Hauptamtlichen informiert zu werden
- Die Satzung zu ändern(hierfür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig)
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Beschlussfähigkeit
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Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, sofern die Satzung nicht etwas anderes regelt.
Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Ehrenamtliche anwesend sind.
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Hausverbote
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Ein hausverbot kann von einem Thekendienst ausgesprochen werden und wird beim nächsten Gremium erörtert und dann endgültig beschlossen oder verworfen.
Gründe für ein Hausverbot sind:
- Gewalt gegen Besucher des Cafes
- Mutwillige Sachbeschädigung
- Mitführen von Waffen
- Konsum und Handel von illegelen Drogen
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Protokolle
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Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll von einem gremiumsmitglied geführt. Dieses Protokoll wird dann öffentlich ausgehängt.
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VERFASST VON MICHI |